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Sie planen eine

  

Ein- o. Mehrtagesfahrt

 

für 6 bis 18 Personen.

 

Wir helfen Ihnen dabei.

 

Rufen Sie uns an:

 

09722 1223

info@zum-flieger.de

 

 

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AGB

 Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

Die umseitige Buchungsbestätigung wurde auf Grund der telefonischen Auftragserteilung ausgestellt und bildet auch ohne die Unterschrift des Bestellers einen Beförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Besteller erkennt diese uneingeschränkt an. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei Mietwagen - Fahrten nach dem vereinbarten Preis.

 

Der Besteller ist verpflichtet, die Angaben dieser Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt, mit den Angaben auf den Flugtickets zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Flugdaten ist allein der Besteller verantwortlich. Sollten Abweichungen auftreten, muss sich der Besteller mit unserem Büro (Tel.: 09722 1223) in Verbindung setzen.

 

Für die Beförderung von gehbehinderten Fahrgästen ist seitens des Kunden dafür Sorge zu tragen, daß für das Ein- und Aussteigen dieser Fahrgäste neben unserem Fahrer noch eine betreuende Hilfsperson zur Verfügung steht. Bei alleinreisenden Personen mit Behinderungen kann für die Begleitperson (zum Flughafen und zurück) ein ermäßigter Fahrpreis vereinbart werden. Evtl. Wartezeiten stellen wir in Rechnung.

 

Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb unseres Einflusses. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Nichtinanspruchnahme einer Transferstrecke ergibt kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Fahrtpreises.

 

Die Abholung der Fahrgäste von zu Hause erfolgt je nach Flughafen ca. 4 - 6 Stunden vor dem Abflug. Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Besteller oder dem zuständigen Reisebüro angegebenen Abflugszeit. Die Fa. Fürstenau ist bemüht, Sie rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen. Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhersehbarer Verkehrsdichte, Staus oder höherer Gewalt haftet die Fa. Fürstenau nicht. Ebenfalls ist die Haftung für Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

Abholzeit vom Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit + ca. 45 Minuten für die Gepäckabholung. Bei Verspätungen, Verschiebungen oder Ausfällen Ihres Rückfluges ist es daher unbedingt erforderlich unser Büro zu informieren. Die Firma Fürstenau ist immer bemüht, Sie wieder vom Flughafen nach Hause zu bringen. Sollte der Fahrer die Möglichkeit haben, länger am Flughafen auf die Fahrgäste zu warten, stellen wir die Wartezeit in Rechnung. Bei einer Rückfahrt mit dem nächsten Sammeltransfer müssen die Fahrgäste evtl. länger Wartezeiten in Kauf nehmen.

Hier möchten wir Sie noch auf Ihre Rechte als Fluggast gegenüber der Fluglinie hinweisen.   (Aushang am Flughafen)

 

Sammeltransfer: 

                   Bei der Fahrt zum Flughafen, sowie bei der Abholung könnten

                   Fahrgäste zusammen gefasst werden, deren planmäßige

                   Abflugs- oder Ankunftszeiten innerhalb 90 Minuten liegen.

 

EXCLUSIVE – FAHRTEN:

   Es werden auf keiner Strecke weiteren Fahrgäste mitgenommen.

 

Die Preise gelten bei einem Zu- und Ausstieg, weiter Stops müssen angemeldet werden und sind evtl. kostenpflichtig.

Für jeden Fahrgast sind 1 Koffer und 1 Stück Handgepäck frei. Weitere Gepäckstücke wie Sportausrüstungen, Koffer, Taschen, Kinderwagen usw. müssen unbedingt angemeldet werden und sind evtl. kostenpflichtig.

Der Fahrtpreis für Hin- und Rückfahrt ist  vor  Reiseantritt fällig. Unser Fahrpersonal ist Inkasso berechtigt. Auf Ihrer Buchungsbestätigung quittiert Ihnen unser Fahrpersonal den Erhalt Ihrer Zahlung. Bei Buchung in einem Reisebüro erfolgt die Verrechnung evtl. direkt über die Agentur.

Stornogebühren:          ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 25 % vom Fahrtpreis.

 

Wir berechnen für Wartezeiten über 90 Min pro Stunde:        10,00 €

für zusätzliche Gepäckstücke pro Stück und Strecke:                 5,00 €

 

Der Fahrgast hat das Be- und Entladen seiner Gepäckstücke zu überwachen, Haftung für stehen gelassene oder nicht ausgeladene Gepäckstücke wird nicht übernommen.

 

Für Personenschäden haftet die Fa. Fürstenau nur nach Maßgabe der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensverursachung durch die Firma Fürstenau oder deren Fahrpersonal.

 

Verkehrsunternehmen Fürstenau, An der Kapelle 33, 97440 Werneck